gleich zum neuen Termin mitbringen. Oder zumindest einen Zeugen eigener Wahl, und bei dessen ggf. kompromittierenden Rauswurf gleich das Gespräch mit verlassen. Ohne den AN und dessen Unterschrift wird kein Aufhebungsvertrag gültig oder es liegt Betrug der Unterschrift vor ( was sich kein Unternehmen zu Schulden kommen läßt).