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  • Annando

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2011

Re: Urheberrechtsschutz ist doch nur die Spitze des Eisbergs

ScharfGeschnitten schrieb am 01.05.2023 12:59:

Die KI ist weder juristische noch natürliche Person; nimmt aber Handlungen vor. Wer ist haftbar zu machen?

Ich denke, eine KI kann keine selbstständigen Handlungen vornehmen. Es bedarf immer noch der Motivation eines Menschen, den verleumderischen KI-erzeugten Text dann auch tatsächlich irgendwo zu veröffentlichen. Haftbar wäre dann der Veröffentlicher.
Eine KI kann ja nicht einmal selbst wissen, ob ein Text eine Verleumdung ist oder nicht.

Eine KI kann auch nach meiner Auffassung ein schädliches Produkt sein. Insbesondere Texterzeuger wie ChatGPT, die mechanisch generierte Fakten behaupten können, halte ich für bedenklich, wenn ihre Ergebnisse keiner kritischen menschlichen Betrachtung mehr unterworfen werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.05.2023 13:11).

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