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  • Stephan Schleim

mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2005

Recht: Von oben nach unten

Es funktioniert so, dass der (demokratisch gewählte) Stadt- bzw. Gemeinderat eine Empfehlung ausspricht (das ist aber weder erforderlich noch bindend), dann der Innenminister einen Kandidaten vorschlägt, das Kabinett (also die nationale Regierung) zustimmt und die Krone (also der König) den Kandidaten dann ernennt.

So eine Prozedur bedeutet in der Regel, dass die Krone/das Kabinett/der Innenminister (der ja Teil des Kabinetts ist) den Bürgermeister dann auch wieder absetzen kann. Den gewählten Rat kann man anhören – muss aber nicht.

https://nl.wikipedia.org/wiki/Burgemeester#Benoeming_2

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