lstb schrieb am 16.08.2024 06:36:
Klar kann gut sein, dass irgendwann dieses Gesetz geändert wird, hört man aber derzeit nix.
Etwas vereinfacht, und ohne das ukrainische Rechtssystem im Detail zu kennen: Dekrete haben zwar Gesetzescharakter, werden aber von der Exekutive (Praesident. ggf. Minister, Behoerden, usw.) erlassen, ohne den ueblichen Prozess der Legislative (Kongress, Parlament, etc.) zu durchlaufen. Und Dekrete koennen von der Exekutive auch wieder aufgehoben werden. Vermutlich dauert es auch in der Ukraine kaum mehr einen Tag, um ein Dekret zu erlassen bzw. es wieder aufzuheben.
Auch "normale" Gesetze sind alles andere als unabaenderlich, wenn man die noetige Mehrheit in der Legislative hat. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ein Dekret oder ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz war, das Argentinien einst untersagte, bei einem forcierten teilweisen Schuldenerlass denen, die ihn nicht akzeptierten, irgendwann spaeter ein besseres Angebot zu machen. Soweit ich mich erinnere, ging das aber durch den Kongress. Damit wollte man unterstreichen, wie ernst man es damit meinte, dass das das letzte Angebot sein. Nun ja, ein paar akzeptierten trotzdem nicht, und etwas spaeter kam dann doch ein besseres Angebot zustande. Das Gesetz wurde dazu ohne Brimborium aufgehoben.
Nicht mal Verfassungen sind vor einem maechtigen Staatschef sicher, siehe die Verlaengerungen der moeglichen maximalen Amtszeiten der Praesidenten in Bolivien (1), Venezuela (2), Russland (3), usw.
(1) Eine entsprechende Verfassungsaenderung wurde zwar abgelehnt, aber es wurde vom Verfassungsgericht 2013 und 2017 dann trotzdem durchgesetzt.
(2) Verfassung 2009 ergaenzt.
(3) Verfassung 2008 und 2020 ergaenzt.
- Werner