Für einen Schaden haftet grundsätzlich nur der, wer ihn herbeigeführt hat. Und das sind konsequenterweise die herbeiführenden Personen in der Bundespolitik und Bundesverwaltung.
Für einen Schaden haftet grundsätzlich nur der, wer ihn herbeigeführt hat. Und das sind konsequenterweise die herbeiführenden Personen in der Bundespolitik und Bundesverwaltung.