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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Re: Die Wortwahl in der Überschrift suggeriert unzutreffende Verantwortung/Haftu

Für einen Schaden haftet grundsätzlich nur der, wer ihn herbeigeführt hat. Und das sind konsequenterweise die herbeiführenden Personen in der Bundespolitik und Bundesverwaltung.

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