Wer Klage einreicht trägt auch die Beweislast.
Und wie soll man beweisen, dass die Liefermengendrosselung nicht betriebsbedingt erforderlich war. Gazprom wird kaum entsprechende Anweisungen aus dem Kreml vorlegen.
Wer Klage einreicht trägt auch die Beweislast.
Und wie soll man beweisen, dass die Liefermengendrosselung nicht betriebsbedingt erforderlich war. Gazprom wird kaum entsprechende Anweisungen aus dem Kreml vorlegen.