Frieder schrieb am 13.12.2023 19:00:
Wenn - wie vom TO vorausgesetzt- Russland Vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, reicht es dies Nachzuweisen, dann ist es an Russland nachzuweisen daß dies höhere Macht, oder sonnstige Klausel ist.
Ist schon ein interessanter Punkt: Weshalb klagt Deutschland nicht, wenn die Sachlage so ist, wie gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt.
Es ist vollkommen sinnlos darüber zu spekulieren. Wir kennen den Inhalt der Verträge nicht und werden ihn auch nie zu Gesicht bekommen.