Frieder schrieb am 13.12.2023 19:00:
Wenn - wie vom TO vorausgesetzt- Russland Vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, reicht es dies Nachzuweisen, dann ist es an Russland nachzuweisen daß dies höhere Macht, oder sonnstige Klausel ist.
Ist schon ein interessanter Punkt: Weshalb klagt Deutschland nicht, wenn die Sachlage so ist, wie gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt.
vielleicht weil in den Lieferverträgen die Anrufung eines Schiedsgerichtest vereinbart wurde?
"Sowohl RWE als auch Uniper haben aber offenbar mit Gazprom vertraglich vereinbart, dass in einem Streitfall wie dem aktuellen ein Schiedsgericht eingeschaltet wird. Gazprom gab indes bekannt, die Forderungen von Uniper auf Schadensersatz seien „unrechtmäßig“."
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiekonzern-rwe-fordert-von-gazprom-schadensersatz-fuer-gasausfaelle/28847994.html