Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesminister gibt es nicht, da diese auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten ernannt und entlassen werden. Wozu du also aufrufst, ist ein Sturz der demokratisch gewählten Regierung, ein Putsch. Und einen Paragraphen "Schädigung der Interessen D" gibt es auch nicht, wovon du hier redest ist eine Anklage als "Volksverräter". Als Richter und Henker dürfte da wohl der Nazi-Lynchmob vorgesehen sein.....
Du kannst es verklausulieren wie du willst, der Tatbestand bleibt aber..
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.04.2022 10:03).