Die Sexualität der Frau zur Zeit des matriarchalen Mesopotamien:
"Daß Inanna (wichtige Göttin)sich bei ihren sexuellen Aktivitäten als
den dominanten oder zumindest aktiv mitbestimmenden Teil verstand,
wird in allen Überlieferungen deutlich. Grausam ist ihre Rache, als
sie von dem Gärtner Schukaletuda eines Nachts im Schlaf vergewaltigt
wird. Nachdem die Göttin am nächsten Morgen erwacht und den
schändlichen Mißbrauch realisiert, verfolgt sie nicht nur den
Gärtner, sondern verhängt furchtbare Strafen, darunter wilde Stürme
und eine Blutplage, über das gesamte Land.
Die Betonung des sexuellen Aspektes anstelle der Fruchtbarkeit ist
möglicherweise eine vorpatriarchalische Vorstellung. W. Helck bemerkt
hierzu:
"Daß "Fruchtbarkeit" Hauptzweck der Frau ist, und daß ihr "Wert" sich
allein aus der Zahl der von ihr geborenen Kinder ergibt, ist die
Einstellung einer scharf patriarchalisch ausgerichteten
Gesellschaft." In einer Gesellschaft, in der die Frau dem Mann nicht
unterlegen ist, "ist nicht Fruchtbarkeit der Wunsch der Frau, sondern
das Sexualleben."
"60 und 60 Männer befriedigten sich in ihrem Schoß
120 Männer konnten sie nicht ermüden."
Lied der Innana:
I have made my bed
Potency, potency!
I (?) have made a bed for potency!
What Ishtar does for Dumuzi,
What Nanay (does) for her lover,
What Ishara (does) for her mate(?),
Let me do for my lover!
Let the flesh of so-and-so, son of so-and-so, tingle,
[Let his penis stand erect]!
May his ardor not flag, night or day!
By command of the Capable Lady, Ishtar, Nanay, Gazbaba, Ishara."
Die Sicht der weiblichen Sexualität ist also kulturbedingt und diese
kulturelle Prägung wirkt wieder auf das Empfinden der eigenen
Sexualität zurück (Das Selbstbild bestimmt das Sein, (stimmt bei
Menschen auch umgekehrt)) Glaubt man als Frau, man sei weniger
sexuell geprägt, als ein Mann, dann wird man seine Sexualität auch
weniger stark empfinden, ohne sie bewußt unterdrücken zu müssen. Man
ist einfach weniger auf seine Sexualität gerichtet. Die sexuelle Lust
wird nicht unterdrückt, sondern einfach nicht beachtet. Wer einfach
nicht viel an Sex denkt, weil er es nicht als so starken, wichtigen
Bestandteil seines Lebens betrachtet, hat auch weniger Libido. Ich
denke da auch immer an die "ungeküßten" (männlichen) Computerfreaks,
die vor lauter Computer, ihre sexuellen Erregungspotentiale oft
scheinbar regelrecht vergessen. Es gibt auch von Männern die Aussage:
"Ich könnte auch ohne Sex leben" Da aber die Potenz eines Mannes in
unserer Gesellschaft einen viel höheren Stellenwert hat, als die der
Frau, werden sich Männer natürlich eher damit brüsten, während Frauen
sich viel eher "leisten" können, Unlust zuzugeben.
Es gab auch Zeiten, in denen Frauen die sexuelle Empfindung komplett
abgesprochen wurde. Sie galt als krankhaft, wenn sie etwas empfand.
"Zivilrecht: Beispiel 'Eheliche Pflichten'
[33] Mit seit 1900 gleichgebliebenem Wortlaut regelt § 1353 BGB die
Befriedigung sexuellen Verlangens in der Ehe. Aus dieser "zentralen
Vorschrift des Eherechts" (AK-BGB 1987: § 1353, Rz 2) leitet die
Familienrechtswissenschaft sowohl ein Verbot außerehelicher
Sexualbeziehungen als auch die Pflicht zum ehelichen
Geschlechtsverkehr (unabhängig von den Bedürfnissen eines der
Beteiligten) ab. Gerichtsurteilen und Kommentare gaben und geben den
Eheleuten vor, wir ihr sexuelles Verlangen auszuleben sei, damit es
nicht "ehewidrig" wird: "Rücksichtslosigkeit beim Verkehr ist ebenso
pflichtwidrig wie das Verlangen nach anormalem Verkehr. Das gleiche
gilt von einer Verweigerung des Verkehrs ohne hinreichenden Grund.
(Lange 1987: § 1353, Rz 10)
[34] In einer viel kommentierten Entscheidung (über die Schuldfrage
im Scheidungsrecht) stellte der Bundesgerichtshof 1966 (abgedruckt
in: NJW 1967: 1078) fest, daß die Frau ihren ehelichen Pflichten
nicht nachkommt, wenn sie den Verkehr "teilnahmslos geschehen läßt".
Das Institut der Ehe fordert vielmehr "eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit
oder Widerwillen zur Schau zu tragen". Diese 'Pflicht zum freudvollen
GV' hat erst durch die Abschaffung des Schuldprinzips bei der
Scheidung ihre rechtliche Relevanz verlore (vgl. Heinsohn und Knieper
1976: 58-59; Lüke 1978: 6). Was die Rechtsordnung bis dahin bei der
Frau als möglich unterstellte, war: der Wille zum Trieb.
[35] Das dies beim Mann ganz anderes aussah, macht das Institut der
'Verzeihung' deutlich: Es wurde zur 'Rettung' der Ehe bei "grob
ehewidrigem Verhalten" (neben Ehebruch z.B. das Verlangen nach
'sexuell perversen Akten') im § 1570 BGB - später im § 49 EheG -
eingerichtet. Mit der Verzeihung erlosch das Recht, die Scheidung zu
verlangen. Auch in den Fällen, in denen das ehewidrige Verhalten
außerhalb der sexuellen Sphäre lag, wurde als (unausgesprochene
Verzeihung) regelmäßig der eheliche Geschlechtsverkehr angenommen.
Ein- oder zweimaliger Verkehr mußte jedoch nicht als Beleg dafür
angesehen werden, daß der Mann seiner Frau verziehen hatte. Er konnte
sich nämlich darauf berufen, er sei von seiner Ehefrau verführt oder
vom Trieb 'übermannt' worde (vgl. Hallamik 1935: 289; Gernhuber 1964:
238). Das Männer vom Trieb übermannt werden, ist übrigens nicht mein
Sprachspiel, sondern stammt aus der juristischen Literatur selbst.
Öffentliches Recht: Beispiel 'Fürsorgeerziehung'
[36] Das sexuelle Verhalten Jugendlicher kann nach den Bestimmungen
des BGB (und heute: des Jugendwohlfahrtsgesetzes) ein Grund zum
Sorgerechtsentzug und zur Heimeinweisung sein. Tatsächlich war seit
der Weimarer Republik bis in die siebziger Jahre hinein bei Mädchen
die "sexuelle Verwahrlosung" der wichtigste Grund für ihre Einweisung
in ein "Heim für schwer Erziehbare". Als sexuelle Verwahrlosung eines
Mädchens galt den Gerichten die "frühzeitige Aufnahme des
Geschlechtsverkehrs" (das heißt: der Geschlechtsverkehr bei
Minderjährigen überhaupt) und "häufig wechselnde Sexualpartner" (dies
heißt: Sexualkontakte zu mehr als einer Person). Als Ursache der
sexuellen Verwahrlosung, die staatliche Eingriffe in das elterliche
Erziehungsrecht notwendig machten, wurde entweder ein zu starker
Trieb oder eine Schwäche im Willen, ihn zu beherrschen, angesehen.
(Sommer 1966: 137-138; Aich 1973: 306; Rönnau-Kleinschmidt 1977: 23)
[37] Wenn der Trieb auch im Heim nicht ruhen wollte und sich z.B. in
der Onanie zeigte, wurden die Zöglinge in den fünfziger und sechziger
Jahren mit triebdämpfenden Mitteln (z.B. Epiphysan oder Haloperidol)
'behandelt'. Alternativkonzepte zur Willensstärkung galten als zu
aufwendig und wenig erfolgversprechend. Also wurde der Trieb
gedämpft, in der Hoffnung, daß auch ein schwacher weiblicher Wille
ihn dann würde beherrschen können. (Vgl. Schetsche 1993: 68-69)
Interessant sind die Geschlechterklischees in den
fachwissenschaftlichen Texten der fünfziger und sechziger Jahre:
Gesunde Jungen sind trieb-, aber glücklicherweise auch willensstark,
gesunde Mädchen sind willens-, glücklicherweise aber auch
triebschwach."
"Daß Inanna (wichtige Göttin)sich bei ihren sexuellen Aktivitäten als
den dominanten oder zumindest aktiv mitbestimmenden Teil verstand,
wird in allen Überlieferungen deutlich. Grausam ist ihre Rache, als
sie von dem Gärtner Schukaletuda eines Nachts im Schlaf vergewaltigt
wird. Nachdem die Göttin am nächsten Morgen erwacht und den
schändlichen Mißbrauch realisiert, verfolgt sie nicht nur den
Gärtner, sondern verhängt furchtbare Strafen, darunter wilde Stürme
und eine Blutplage, über das gesamte Land.
Die Betonung des sexuellen Aspektes anstelle der Fruchtbarkeit ist
möglicherweise eine vorpatriarchalische Vorstellung. W. Helck bemerkt
hierzu:
"Daß "Fruchtbarkeit" Hauptzweck der Frau ist, und daß ihr "Wert" sich
allein aus der Zahl der von ihr geborenen Kinder ergibt, ist die
Einstellung einer scharf patriarchalisch ausgerichteten
Gesellschaft." In einer Gesellschaft, in der die Frau dem Mann nicht
unterlegen ist, "ist nicht Fruchtbarkeit der Wunsch der Frau, sondern
das Sexualleben."
"60 und 60 Männer befriedigten sich in ihrem Schoß
120 Männer konnten sie nicht ermüden."
Lied der Innana:
I have made my bed
Potency, potency!
I (?) have made a bed for potency!
What Ishtar does for Dumuzi,
What Nanay (does) for her lover,
What Ishara (does) for her mate(?),
Let me do for my lover!
Let the flesh of so-and-so, son of so-and-so, tingle,
[Let his penis stand erect]!
May his ardor not flag, night or day!
By command of the Capable Lady, Ishtar, Nanay, Gazbaba, Ishara."
Die Sicht der weiblichen Sexualität ist also kulturbedingt und diese
kulturelle Prägung wirkt wieder auf das Empfinden der eigenen
Sexualität zurück (Das Selbstbild bestimmt das Sein, (stimmt bei
Menschen auch umgekehrt)) Glaubt man als Frau, man sei weniger
sexuell geprägt, als ein Mann, dann wird man seine Sexualität auch
weniger stark empfinden, ohne sie bewußt unterdrücken zu müssen. Man
ist einfach weniger auf seine Sexualität gerichtet. Die sexuelle Lust
wird nicht unterdrückt, sondern einfach nicht beachtet. Wer einfach
nicht viel an Sex denkt, weil er es nicht als so starken, wichtigen
Bestandteil seines Lebens betrachtet, hat auch weniger Libido. Ich
denke da auch immer an die "ungeküßten" (männlichen) Computerfreaks,
die vor lauter Computer, ihre sexuellen Erregungspotentiale oft
scheinbar regelrecht vergessen. Es gibt auch von Männern die Aussage:
"Ich könnte auch ohne Sex leben" Da aber die Potenz eines Mannes in
unserer Gesellschaft einen viel höheren Stellenwert hat, als die der
Frau, werden sich Männer natürlich eher damit brüsten, während Frauen
sich viel eher "leisten" können, Unlust zuzugeben.
Es gab auch Zeiten, in denen Frauen die sexuelle Empfindung komplett
abgesprochen wurde. Sie galt als krankhaft, wenn sie etwas empfand.
"Zivilrecht: Beispiel 'Eheliche Pflichten'
[33] Mit seit 1900 gleichgebliebenem Wortlaut regelt § 1353 BGB die
Befriedigung sexuellen Verlangens in der Ehe. Aus dieser "zentralen
Vorschrift des Eherechts" (AK-BGB 1987: § 1353, Rz 2) leitet die
Familienrechtswissenschaft sowohl ein Verbot außerehelicher
Sexualbeziehungen als auch die Pflicht zum ehelichen
Geschlechtsverkehr (unabhängig von den Bedürfnissen eines der
Beteiligten) ab. Gerichtsurteilen und Kommentare gaben und geben den
Eheleuten vor, wir ihr sexuelles Verlangen auszuleben sei, damit es
nicht "ehewidrig" wird: "Rücksichtslosigkeit beim Verkehr ist ebenso
pflichtwidrig wie das Verlangen nach anormalem Verkehr. Das gleiche
gilt von einer Verweigerung des Verkehrs ohne hinreichenden Grund.
(Lange 1987: § 1353, Rz 10)
[34] In einer viel kommentierten Entscheidung (über die Schuldfrage
im Scheidungsrecht) stellte der Bundesgerichtshof 1966 (abgedruckt
in: NJW 1967: 1078) fest, daß die Frau ihren ehelichen Pflichten
nicht nachkommt, wenn sie den Verkehr "teilnahmslos geschehen läßt".
Das Institut der Ehe fordert vielmehr "eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit
oder Widerwillen zur Schau zu tragen". Diese 'Pflicht zum freudvollen
GV' hat erst durch die Abschaffung des Schuldprinzips bei der
Scheidung ihre rechtliche Relevanz verlore (vgl. Heinsohn und Knieper
1976: 58-59; Lüke 1978: 6). Was die Rechtsordnung bis dahin bei der
Frau als möglich unterstellte, war: der Wille zum Trieb.
[35] Das dies beim Mann ganz anderes aussah, macht das Institut der
'Verzeihung' deutlich: Es wurde zur 'Rettung' der Ehe bei "grob
ehewidrigem Verhalten" (neben Ehebruch z.B. das Verlangen nach
'sexuell perversen Akten') im § 1570 BGB - später im § 49 EheG -
eingerichtet. Mit der Verzeihung erlosch das Recht, die Scheidung zu
verlangen. Auch in den Fällen, in denen das ehewidrige Verhalten
außerhalb der sexuellen Sphäre lag, wurde als (unausgesprochene
Verzeihung) regelmäßig der eheliche Geschlechtsverkehr angenommen.
Ein- oder zweimaliger Verkehr mußte jedoch nicht als Beleg dafür
angesehen werden, daß der Mann seiner Frau verziehen hatte. Er konnte
sich nämlich darauf berufen, er sei von seiner Ehefrau verführt oder
vom Trieb 'übermannt' worde (vgl. Hallamik 1935: 289; Gernhuber 1964:
238). Das Männer vom Trieb übermannt werden, ist übrigens nicht mein
Sprachspiel, sondern stammt aus der juristischen Literatur selbst.
Öffentliches Recht: Beispiel 'Fürsorgeerziehung'
[36] Das sexuelle Verhalten Jugendlicher kann nach den Bestimmungen
des BGB (und heute: des Jugendwohlfahrtsgesetzes) ein Grund zum
Sorgerechtsentzug und zur Heimeinweisung sein. Tatsächlich war seit
der Weimarer Republik bis in die siebziger Jahre hinein bei Mädchen
die "sexuelle Verwahrlosung" der wichtigste Grund für ihre Einweisung
in ein "Heim für schwer Erziehbare". Als sexuelle Verwahrlosung eines
Mädchens galt den Gerichten die "frühzeitige Aufnahme des
Geschlechtsverkehrs" (das heißt: der Geschlechtsverkehr bei
Minderjährigen überhaupt) und "häufig wechselnde Sexualpartner" (dies
heißt: Sexualkontakte zu mehr als einer Person). Als Ursache der
sexuellen Verwahrlosung, die staatliche Eingriffe in das elterliche
Erziehungsrecht notwendig machten, wurde entweder ein zu starker
Trieb oder eine Schwäche im Willen, ihn zu beherrschen, angesehen.
(Sommer 1966: 137-138; Aich 1973: 306; Rönnau-Kleinschmidt 1977: 23)
[37] Wenn der Trieb auch im Heim nicht ruhen wollte und sich z.B. in
der Onanie zeigte, wurden die Zöglinge in den fünfziger und sechziger
Jahren mit triebdämpfenden Mitteln (z.B. Epiphysan oder Haloperidol)
'behandelt'. Alternativkonzepte zur Willensstärkung galten als zu
aufwendig und wenig erfolgversprechend. Also wurde der Trieb
gedämpft, in der Hoffnung, daß auch ein schwacher weiblicher Wille
ihn dann würde beherrschen können. (Vgl. Schetsche 1993: 68-69)
Interessant sind die Geschlechterklischees in den
fachwissenschaftlichen Texten der fünfziger und sechziger Jahre:
Gesunde Jungen sind trieb-, aber glücklicherweise auch willensstark,
gesunde Mädchen sind willens-, glücklicherweise aber auch
triebschwach."