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  • cassiel

mehr als 1000 Beiträge seit 21.09.2001

Grundgesetzlich garantierte Narren... äh ... Berufsfreiheit

Ok, Narrenfreiheit ist im Rheinland auch Grundgesetz, aber das ist eine andere Geschichte.
Die Berufsfreiheit geniesst dagegen sehr weitgehenden allgemeinen rechtlichen Schutz. Eines der wenigen "Grundrechte" was praktisch unbegrenzt einklagbar ist, ähnlich wie die Religionsfreiheit, wo wir auch schon wieder in Richtung Narrenfreiheit kommen.
Wenn etwas unter dem Deckmantel der Berufsausübung geschieht, dann ist vieles erlaubt was es sonst nicht ist z.B. Tierquälerei oder die grausame Tötung von Tieren, wenn es beruflich, also zum Zweck des Gelderwerbes, betrieben wird. Das ist quasi die ethisch-moralische Bankrotterklärung vor dem Kapitalismus: alles erlaubt, solange damit Profit erwirtschaftet wird.
Eine Legalisierung organisierter bzw. berufsmäßig ausgebübter Kriminalität wäre nur folgerichtig. Schließlich steht die Berufsfreiheit ziemlich weit vorne im GG. Und mit der Würde des Menschen, die eigentlich noch hochrangiger sein sollte da Art. 1 GG ... nun, da muss man es ja nicht so übergenau nehmen. HartzIV wird ja auch deswegen nicht für verfassungswidrig erklärt. Also: was soll der Geiz? Am besten die Kriminellen gründen den Bundesverband der Berufsverbrecher und streben institutionell eine Legalisierung der Kriminalität an. Das dürfte nicht wenigen Politikern der schwarzen, roten, gelben, grünen oder andersfarbigen CDU nicht ungelegen kommen, könnte man doch die Korruption so unproblematisch ins Berufsbild des Politikers integrieren und gesetzlich schützen.

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