Weserpirat schrieb am 21. Mai 2014 14:05
> 80m²-Wohnung nicht, inkl. kompletten Gebäudeerhalt.
Umgerechnet war das 1980 sicher so. Mit heutigen Vorschriften an
Isolierung und Bau ist dies aber nicht mehr getan. Moderne Wohnungen
haben eine qualitative Einbauküche (welcher Mieter möchte heute noch
selbst eine Küche kaufen?) sowie einen Fahrstuhl, Hausmeisterservice
und eine beauftragte Firma zur Reinigung des Treppenhauses. Und nein,
das bekommst du nicht mit 300€ kalt hin!
> Erfordert nur daß zu der Gewerbegebietsförderpreisgestaltung auch
> neue Wohnflächen ausgewiesen werdne.
Jedes bisher in München neu erschlossene Wohngebiet wurde innerhalb
von kürzester Zeit unbezahlbar sobald eine Verbindung mit der S-Bahn
fußläufig bestand. Wieso sollte es nun anders werden?
> Und für Umland gilt, das Instrument "Städtebauliche
> Entwicklungsmaßnahme" erlaubt die Enteignung mit Tauschfläche für
> solche Zwecke.
Was dank GG eben nicht so klappt. Das zu bauende Gut muss einem
höheren Zweck _für ALLE_ dienen, also Tagebau, Brücke, Autobahn usw.
Wohnhäuser zählen da sicher nicht dazu.
> Warum nicht zu Wohn- und Arbeitzwecken zum gleichen "Wert" wie für
> Kasernen, Autobahnen und Flughäfen....
Das darfst du gerne mit einem Verfassungsrichter diskutieren.
> 80m²-Wohnung nicht, inkl. kompletten Gebäudeerhalt.
Umgerechnet war das 1980 sicher so. Mit heutigen Vorschriften an
Isolierung und Bau ist dies aber nicht mehr getan. Moderne Wohnungen
haben eine qualitative Einbauküche (welcher Mieter möchte heute noch
selbst eine Küche kaufen?) sowie einen Fahrstuhl, Hausmeisterservice
und eine beauftragte Firma zur Reinigung des Treppenhauses. Und nein,
das bekommst du nicht mit 300€ kalt hin!
> Erfordert nur daß zu der Gewerbegebietsförderpreisgestaltung auch
> neue Wohnflächen ausgewiesen werdne.
Jedes bisher in München neu erschlossene Wohngebiet wurde innerhalb
von kürzester Zeit unbezahlbar sobald eine Verbindung mit der S-Bahn
fußläufig bestand. Wieso sollte es nun anders werden?
> Und für Umland gilt, das Instrument "Städtebauliche
> Entwicklungsmaßnahme" erlaubt die Enteignung mit Tauschfläche für
> solche Zwecke.
Was dank GG eben nicht so klappt. Das zu bauende Gut muss einem
höheren Zweck _für ALLE_ dienen, also Tagebau, Brücke, Autobahn usw.
Wohnhäuser zählen da sicher nicht dazu.
> Warum nicht zu Wohn- und Arbeitzwecken zum gleichen "Wert" wie für
> Kasernen, Autobahnen und Flughäfen....
Das darfst du gerne mit einem Verfassungsrichter diskutieren.