1Hz schrieb am 19.05.2021 13:03:
Genau. Was soll der Radfahrer sich beklagen, wenn er plattgefahren wird. Das ist Bestandteil des Freiheitsrechtes des hochsubventionierten Kraftfahrers.
Also alles verbieten wobei im worst case Dritte zu Tode kommen können?
Was bleibt dann noch erlaubt, nachdem wir "zero risk of damage to persons" implementiert haben?
Und wie lässt sich das gerechtfertigen, wenn doch Freiheit *genauso* wichtig wie Sicherheit ist?