Sie bejubelten maßlos den großen Wurf mit den Grünen der neuen Radwege direkt im fließendem großteils LKW Verkehr.
In Hamburg wurde die Okkupation öffentlicher Bereiche zu Gunsten von Gewerbebetriebe durchgeführt.
Soll bedeuten das zuvor breite Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer vor Geschäften reichte,
die Fahrradwege nun direkt in den fließenden Verkehr verbracht wurden.
Auch für Kinder ab XX Jahren, müsste ich noch eruieren.
Das Vorhaben einzig damit die Gewerbesteuereinnahmen steigen.
Ein Geschäft kann nun den öffentlichen Raum als Verkaufsfläche nutzen, eine Aufwertung der Gewerbeimmobilie, damit höhere Steuern und Miete. Die Gier der Beamten/Politiker ist unstillbar.
Perfide wurde das Ganze europaweit einmalig in Landebaugesetzen inklusive Zwangsabgabe der Umgebung versteckt.
Die moderne Olaf Scholz und Grüne Pest Verdichtung, Gentrifizierung, Business Improvement District, BID, NID.
Business Improvement District, BID, NID.
Sozialisierte Kosten, privatisierte Gewinne.
https://www.hamburg.de/bid/
Das neoliberale Landesbaurecht Paragraphen 171 f des BauGB.
http://www.hamburg.de/contentblob/129034/data/gsed-2007-drucksache-18-6978.pdf
http://www.hamburg.de/contentblob/4132656/data/vg-urteil-lueneburger-strasse-9-k-3573-09.pdf
http://www.hamburg.de/fb/np-fragen-und-antwortenkataloge-zur-innovationsabgabe/
HCU die "Gentrifizierung", Innovation, BID, Stadtentwikclung durch die Betonmafia Holcim und andere Bereiche. Zwangsabgaben für die nicht Gewerbebetriebe.
http://www.urban-improvement-districts.de/
http://www.urban-improvement-districts.de/?q=HID/NID
http://dejure.org/gesetze/BauGB/171f.html
Nun fahren die Fahrradfahrer maximal 50 Zentimeter vom fließenden LKW Verkehr auf der Straße.
Ein Arm ausstrecken schon kann man alle Fahrzeuge berühren.
Gleichzeitig muss der Fahrradfahrer minimum 1 Meter Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten.
Das Landgericht Berlin urteilte 1995, dass Radfahrer einen so großen Abstand von parkenden Autos halten müssen, dass sie eine unachtsam geöffnete Autotür nicht gefährdet. In der Praxis sind das 1 Meter Abstand oder mehr, denn Autotüren haben durchaus eine Breite von 1 bis 1,20 Meter.
Das OLG Saarbrücken begrenzte in einem Urteil von 1977 den Abstand zum Fahrbahnrand auf einer stark befahrenen Straße bei Dunkelheit und Regen auf einen Meter.
https://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
Der Autofahrer ist ebenso juristisch angehalten einen Absttand von minimum 1.50 Meter zum Fahrradfahrer zu halten.
Mit anderen Worten.
Wenn ein Fahrradfahrer auf diesen extrem stümpferhaft installierten Fahrradwegen direkt im fließenden Verkehr fährt,
dürfte kein einzige Fahrzeug den Fahrradfahrer überholen.
Der ADFC ist direkt verantwortlich für etliche tote Fahrradfahrer und freut sich auch noch darüber das sie "politisch Mitmischen" dürfen.
Er ist neoliberal grün unterwandert und Kungelt auch noch mit dem A. Scheuer.
Mir ist echt Übel bei dem Verein der nun eigene Wege in die tödliche Dunkelheit geht.