Emo555 schrieb am 19.05.2021 10:11:
Alles richtig aber was mich am meisten ärgert ist, dass es für Radfahrer keine Pflicht gibt den Fahrradweg zu benutzen wo ein solcher vorhanden ist.
Es mag Dich überraschen, aber gemäß StVO gibt es tatsächlich die Pflicht, einen entsprechend ausgeschilderten Radweg zu benutzen: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90-2-strassenbenutzung-durch-fahrzeuge
Von meinem Wohnort bis zum nächsten Ort hat man vor ein paar Jahren viel Steuergeld in die Hand genommen und einen schönen Radweg gebaut. Ist ja auch super aber bei schönem Wetter sehe ich täglich irgendwelche Radfahrer die mit ihren Rennrädern immer noch auf der Straße fahren und bei größeren Gruppen manchmal auch noch nebeneinender.
Es gibt auch Radwege, die so angelegt sind, daß sie faktisch unbenutzbar sind. In diesem Fall bevorzuge auch ich mit dem Rennrad die Straße, aber das ist die Ausnahme. Gerade auf dem Land finde ich die meisten Radwege eigentlich gut und nützlich angelegt.
Alex