Emo555 schrieb am 19.05.2021 10:11:
Alles richtig aber was mich am meisten ärgert ist, dass es für Radfahrer keine Pflicht gibt den Fahrradweg zu benutzen wo ein solcher vorhanden ist
Natürlich müssen entsprechend beschilderte Radwege auch benutzt werden. ("Radwegbenutzungspflicht"). Wenn Radwege allerdings nicht den Standards entsprechen, weil sie z.B in den 30ern primär gebaut wurden, um "dem Kraftfahrer freie Bahn zu verschaffen" (auf Kosten der Sicherheit der Radfahrer) können sie auch nicht benutzungspflichtig beschildert werden.