helamsha schrieb am 19.05.2021 10:43:
Emo555 schrieb am 19.05.2021 10:11:
Alles richtig aber was mich am meisten ärgert ist, dass es für Radfahrer keine Pflicht gibt den Fahrradweg zu benutzen wo ein solcher vorhanden ist
Natürlich müssen entsprechend beschilderte Radwege auch benutzt werden. ("Radwegbenutzungspflicht"). Wenn Radwege allerdings nicht den Standards entsprechen, weil sie z.B in den 30ern primär gebaut wurden, um "dem Kraftfahrer freie Bahn zu verschaffen" (auf Kosten der Sicherheit der Radfahrer) können sie auch nicht benutzungspflichtig beschildert werden.
Es ist ein separater Radweg entlang einer Landstraße. Schön breit und asphaltiert. Trotzdem kenne ich keinen einzigen im Ort der mal da eine Strafe dafür bezahlt hätte diesen nicht zu benutzen. Selbst wenn es eine Benutzungspflicht gibt, solange es nicht sanktioniert wird und entsprechend ordentlich weh tut hält sich keiner dran.
Neulich ist sogar vor mir ein Motorradfahrer so schlau gewesen, dass er auf dem Radweg rausgefahren ist um an einem langsamen LKW vorbei zu kommen und bei der nächsten Möglichkeit ist er wieder auf die Straße zurückgefahren. So einer hätte den Lappen sicher los wenn er erwischt wird umgekehrt werden aber wenn überhaupt nur Pille Palle Strafen verteilt.