Radwege sind für Radfahrer oftmals gefährlicher als die Straße. Die Radwege, die nicht als verpflichtend gekennzeichnet sind, noch mal viel mehr. Außerdem sind diese oft so schlecht, dass sie schlicht unzumutbar sind. Deswegen sind die ja auch nicht als verpflichtend gekennzeichnet. Wobei die Kennzeichnung als Verpflichtend sowieso mehr als nur rechtlich fragwürdig ist. Und es sowieso besser wäre, Radwege zu bauen, die so gut sind, dass Radfahrer sie freiwillig nutzen.
Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren. Und zwar immer dann, wenn sie den Kraftverkehr nicht behindern. Die Straßenverkehrsordnung läuft aber mit ihren Abstandsgeboten zum Fahrbahnrand und beim Überholen darauf hinaus, dass sowieso vielfach nur auf der anderen Fahrspur überholt werden darf. Also ist es dann egal, ob da ein oder zwei Radfahrer auf der Fahrspur sind, das ändert nichts am Überholvorgang und damit ist es auch keine Behinderung des Kraftverkehres. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer explizit auch nebeneinander fahren und dabei den Kraftverkehr behindern.
Insgesamt ist es so, dass die meisten vermeintlichen Verstöße, die Autofahrer den Radfahrern ankreiden, tatsächlich keine Verstöße sind. Und es gibt einige Studien, die auch ganz klar aufzeigen, dass Kraftfahrer um ein Vielfaches mehr an Verstößen begehen als Radfahrer.
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