Man darf auf Radwegen laut einschlägiger Gerichtsurteile maximal 20 km/h fahren. Oftmals ist noch nicht mal das möglich.
Jetzt fahren Sie mal lange Pendelstrecken auf Radwegen mit massiv geminderter Geschwindigkeit ... das führt dann dazu, dass es nicht zumutbar ist, auf Radwegen zu fahren. Da es nicht mehr schaffbar ist. Damit entfällt auch sogar die Radwegnutzungspflicht. Denn die einzige Alternative wäre dann ein Auto. Und es wäre rechtswidrig, dies zu verlangen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 11:54).