Ampeln sind für Radfahrer rechtlich sowieso nicht bindend.
Ampeln wurden für Autofahrer eingeführt. Damit einher wurde aber nicht nur der Kraftverkehr untereinander geregelt sondern gleichsam Fuß- und Radverkehr zugunsten des Kraftverkehres ausgebremst. Das ist rechtswidrig. Um so mehr, also dass in massiven Umfang auch noch unnötige und leicht vermeidbare Diskriminierung betrieben wird, also zum Beispiel Ampelschaltungen deutlich zum Nachteil von Fußgängern und Radfahrern geschaltet werden. Damit aber nicht genug. Oftmals sind die Ampeln völlig sinnlos für Radfahrer. Zum Beispiel, wenn ich als Radfahrer rechts von Radweg auf Radweg abbiegen will und mit dem Kraftverkehr gar nicht in Berührung komme und auch keine Fußgänger oder andere Radfahrer da sind. All das ist rechtswidrig.
Das bedeutet jetzt dennoch nicht, dass man eine Ampel einfach ignorieren darf. Da man ja für andere Verkehrsteilnehmer trotzdem berechenbar bleiben muss. Wo aber kein Problem vorliegt, liegt eben keines vor und es spricht nichts dagegen, eine rote Ampel im Sinne eines Stoppschildes oder eine Vorfahrt achten zu behandeln. Bei Fußgängern gibt es auch bereits positive Gerichtsurteile dazu. Das Zauberwort ist: passiver Verkehrsteilnehmer.
Gleiches gilt für Radfahrer.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 14:18).