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  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

"Entzug des Führerscheins"

Torte25 schrieb am 19.05.2021 10:11:

Ansonsten muss der Besitz eines KFZ unverzüglich
mit dem Entzug des Führerscheins geahndet werden.

Tatsächlich schon beim Kaufauftrag für ein Fahrzeug mit mehr als 59 Kw pro Tonne.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 10:35).

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