1Hz schrieb am 19.05.2021 11:33:
Doch. Auch auf einer Autobahn müssen Sie damit rechnen. Dazu gibt es Gerichtsurteile.
Das tiefgründige Verständnis der Straßenverkehrsordnung geht den Autofahrern leider oftmals ab.
Erzähl mal?
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.