wahrheit schrieb am 19.05.2021 15:15:
1Hz schrieb am 19.05.2021 11:33:
Dazu gibt es Gerichtsurteile.
Echt?
Wo?
Wer eine Autobahn als Fußgänger quert ist Freiwild und die Erben dürfen dann noch den Schaden am Auto/LKW bezahlen.
Genau. Das ist, was manche Hornochsen nicht verstehen. Nur weil jemand einen Fehler macht oder aus Not, wie zum Beispiel, um die Notrufsäule zu erreichen, auf der Autobahn ein Stück zu Fuß geht, ist der nicht Freiwild. Noch nicht mal dann, wenn der das einfach aus Spaß an der Freud' macht. Grundsatz der defensiven Fahrweise.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 15:22).