1Hz schrieb am 19.05.2021 11:33:
Doch. Auch auf einer Autobahn müssen Sie damit rechnen. Dazu gibt es Gerichtsurteile.
Bekannter hat vor einigen Jahren einen "Fußgänger" auf der Autobahn überfahren der bei schlechter Sicht nur einmal auf die andere Seite zur Tanke wollte. Auto Totalschaden, war aber zum Glück ein Firmenwagen. Vom Fußgänger war nicht viel übrig. Er als Fahrer stand unter Schock blieb aber unverletzt.
Ende vom Lied Ermittlungen fallengelassen. Er konnte nichts dafür.