Norbert Münster schrieb am 19.05.2021 15:34:
Du hast mit dem Rad nichts auf der Autobahn zu suchen und wirst du überfahren. Pech gehabt.
Nein, so einfach ist es eben nicht.
Das fängt mit dem Gesetz an. Ich zitiere noch mal:
"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt [oder] gefährdet [...] wird."
Das Gesetz sagt ganz klar aus, dass im Ergebnis kein Unfall entstehen darf. Das Gesetz schränkt dies auch nicht ein. Zum Beispiel durch die Schuld eines anderen. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist das Gesetz verletzt worden.
Das ist auch der Hintergrund für den Grundsatz der defensiven Fahrweise.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage der Schuldabwägung. Sie selber haben Beispiele genannt, welche die Schuld hin zum Kraftfahrer verlagern können. Und "absichtlich zu schnell fahren" ist kein Sonderfall sondern ein ständig stattfindender Fall.
Das Negativbeispiel, das benannt wurde, wenn wir mal davon ausgehen, dass es stimmt, dürfte wahrscheinlich davon geprägt sein, dass der Kraftfahrer mit angemessener Geschwindigkeit gefahren ist. Wäre er schneller gefahren, hätte das Urteil bereits anders ausfallen können. Wäre es ein anderer Richter gewesen, ebenfalls.
Außerdem wird der Fußgänger oder Radfahrer nicht vogelfrei. Sondern bleibt im Vollständigen besitz seiner Rechte.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 15:43).