1Hz schrieb am 19.05.2021 15:41:
Nein, so einfach ist es eben nicht.
doch genauso einfach ist das
Das fängt mit dem gesetz an. Ich zitiere noch mal:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt [oder] gefährdet [...] wird.
Wenn ich 130 fahre ist dies gewährleistet. Ich habe dabei keine Rücksicht auf Spinner zu nehmen die mit dem Rad (verbotener Weise) auf der Autobahn fahren. Natürlich muss ich bremsen wenn ich den Radfahrer sehe, aber reicht es nicht, ist es das Pech des Radfahrers oder Fußgängers.
Das Negativbeispiel, das benannt wurde, wenn wir mal davon ausgehen, dass es stimmt, dürfte wahrscheinlich davon geprägt sein, dass der Kraftfahrer mit angemessener Geschwindigkeit gefahren ist. Wäre er schneller gefahren, hätte das Urteil bereits anders ausfallen können. Wäre es ein anderer Richter gewesen, ebenfalls.
Dann sind wir wieder im Bereich grob Fahrlässig und es ist ein völlig anderer Bestandteil. Es ändert aber nichts daran, dass du nicht auf die Autobahn mit dem Rad darfst und niemand ständig Rücksicht auf Radfahrer auf der Autobahn nehmen muss.
Jetzt darfst du dich wieder doof stellen und was vom Pferd erzählen, die Quintessenz bleibt aber du wirst als Radfahrer als Matsch auf der Autobahn enden und dem Autofahrer wird nichts passieren sofern nicht grobfahrlässig gehandelt wurde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 15:51).