Das ist falsch. Wenn Sie 130 fahren, ist gar nichts gewährleistet. Auch 130 kann zu viel sein. Sichtfahrgebot zum Beispiel kann dazu führen, dass Sie langsamer fahren müssen. Generell gibt es keinen Rechtsanspruch, die nominal benannte Höchstgeschwindigkeit auch fahren zu dürfen. Auch die Richtgeschwindigkeit nicht. Sobald es etwas gibt, was Veranlassung bietet, langsamer zu fahren, müssen Sie das auch tun.
Das ändert sich auch nicht dadurch, dass ich mit Fahrrad nicht auf die Autobahn darf. Das könnte zunächst einmal nur dazu führen, dass ich ein Bußgeld bekomme, sollte ich das überleben. Es wäre dann aber dennoch möglich, dass ich das Bußgeld bekomme, Sie aber 100% der Unfallschuld. Das hängt von den Umständen ab. In Holland hätten Sie 50% Pauschalschuld. In der Schweiz der Fahrer hat 100% bekommen. Gab heftige Diskussionen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 15:58).