Klabusterbär schrieb am 19.05.2021 15:40:
Was soll ich da argumentieren?
Du darfst mit dem Fahrrad nicht auf die Autobahn - fertig.
Ich bin dann aber nicht Freiwild.
Nach Ihrer Rechtslogik wäre ich das aber. Denn wenn den Autofahrer keine Schuld treffen kann, könnte er mich ja auch einfach absichtlich tot fahren. Ich wäre also vogelfrei.
Diese Rechtslogik müsste dann auch in anderen Zusammenhängen gelten. Recht muss immer konsistent sein. Der Rechtsgrundsatz, den Sie hier heranziehen, wäre ja, dass, wenn ein Radfahrer oder Fußgänger irgendwo fährt oder geht, wo er das nicht darf, ist er vogelfrei. Wenn ich also auf der Fahrbahn führe, obwohl da ein verpflichtender Radweg ist, wäre ich vogelfrei und Sie dürften mich abschießen. Stimmt das? Nein, natürlich nicht.
Das Radfahren auf der Autobahn ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Hat also kein großes Gewicht. Jemanden tot zu fahren hat großes Gewicht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.05.2021 16:14).