Findet man auch schnell was zu:
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/fussgaenger-auf-autobahn-ueberfahren-lenker-ein-taeter/story/14889868
Dieser Lenker stand vor gut einem Jahr vor Gericht, weil er an dem für ihn so schicksalhaften Frühsommertag im Morgengrauen über eine junge Frau gefahren war. Sie hatte sich in voller Absicht auf die Fahrbahn gelegt, wie die nachfolgenden Untersuchungen ergaben. Nach einer feucht-fröhlichen Party und einem Streit mit dem Freund wollte sie sich das Leben nehmen.
Der Lenker realisierte zu spät, was vor ihm lag, und konnte auch mit einer Vollbremsung nichts mehr ausrichten. Vor Gericht galt er deshalb als Täter. Dass er nicht schneller als mit den erlaubten 100 km/h unterwegs war, nützte ihm nichts. Im Verkehr müsse man auf Sicht anhalten können und das Tempo auch mal unter die erlaubte Limite senken, sagte die Richterin. Und verhängte eine Busse sowie eine bedingte Geldstrafe.