1Hz schrieb am 19.05.2021 20:13:
Es wurde ja bezweifelt, dass mein Beispiel überhaupt existiert.
Das Verkehrsrecht ist weltweit, insbesondere im geografischem Europa, im Prinzip überall gleich. So wie es ja auch überall Ampeln und Stoppschilder gibt. Die sehen ein bisschen anders aus, aber im Prinzip das Gleiche. Im Recht sind die Abwägungen und Gewichtungen etwas anders. So wie in Holland automatisch 50% Schuld der Kraftfahrer trägt, in Deutschland zwar genau das gleiche dahinter liegende Rechtsprinzip gilt, nämlich dass das Gefährdungspotential des Fahrzeuges relevant ist, aber es immer als Einzelfallentscheidung bewertet wird.
Da ein Bus oder ein LKW ein NOCH HÖHERES Gefährdungspotenzial haben, sind LKW oder Busfahrer immer automatisch zu 100% schuld.
Ihr Problem, Kies könnte man ja auch mit dem ÖPNV ausfahren.