1Hz schrieb am 19.05.2021 14:38:
Genau. Auf einer der Autobahnen wurde ich sogar von der Polizei eskortiert. Die war zufällig da und ich habe denen die Situation erklärt. Darauf haben die angeboten, mich zu eskortieren. Im Gegensatz zu Ihnen haben die verstanden, dass keine andere Möglichkeit blieb. Und wenn ich mal dran bin, eine Knolle zu bekommen, wird es der Richter verstehen. Oder vorher schon der Polizist. Zwei Knollen mit je 100 Euro wegen rot fahren haben die schon nach meinem Schreiben zurückgezogen. Meine Begründung entsprach obiger Rechtslogik.
Ich lese ihre Beiträge mittlerweile mit hochgezogenen Augenbrauen, denn so einiges was Sie hier von sich geben halte ich nicht für real.
Das die Polizei Ihnen angeboten habe, Sie auf der Autobahn zu eskortieren nehme ich Ihnen nicht ab. Das war eher eine Aufforderung die Autobahn umgehend zu verlassen und damit Ihnen bis dahin nichts passiert ist die Polizei hinter Ihnen hergefahren, nennt man Gefahrenabwehr.
Das man danach ihr Fahrzeug nicht beschlagnahmt hat, lag wahrscheinlich am Bürokratieanteil den die Polizisten danach noch hätten übernehmen müssen.
Für die Zukunft würde ich mich jedenfalls nicht darauf verlassen das dies nun immer so ist.
Auch Ihre Aussage bei zwei Rotlichtverstößen kein Bussgeld bezahlen zu müssen, weil man Ihrer Rechtsauffassung gefolgt sei, kommt wohl eher aus dem Land der Sagen und Märchen. Zudem die Polizei keine derartigen Bescheide verschickt.
Wäre schade wenn Sie sich durch solche Aussagen selbst diskreditieren wollen, in der Vergangenheit habe ich Ihre Beiträge und Ihren Blog mit Interesse gelesen.
Ihre Reise mit diesem Anhänger Richtung Spanien hat mir damals einiges an Ideenmaterial gegeben.