Nein, das ist faktisch falsch!
Wie ich schon einmal schrieb:
Und weil ich ein großes Herz habe, helfe ich dir...
Die Straßenverkehrsordnung legt in Paragraf 5, Absatz 8 fest: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“
"ausreichender Raum" wird von der Rechtssprechung seit Jahrzehnten in diesem Kontext mit mindestens einem Meter veranschlagt.
Da ein LKW gut 2,5 m breit ist, ist es faktisch ausgeschlossen, das rechts neben dem LKW dieser Platz in der Fahrspur noch frei bleibt.
Und selbst wenn es diese Rechtsauslegung nicht gäbe, wie kann man sich freiwillig neben einen 40tonner stellen...Herrgott im Himmel!
Ist das wirklich soooo schwer zu begreifen
...
Und gerade weil diese Regelung so katastrophal missinterpretiert wird, fordern Verkehrsverbände nachdrücklich es zu ändern und das vorbeifahren an stehenden Fahrzeuge im Verkehr ausdrücklich und ausnahmslos zu VERBIETEN.