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  • carmol2

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Re: Spielzeugfahrräder auf öffentlichen verbieten und das überwachen.

floyd3770 schrieb am 19.05.2021 12:03:

Nein, Notwendigkeit. Ich fahre ca. 4000 km/Jahr. Was mir so unterwegs begegnet, lässt hoffen, dass diese Leute wenigstens ihren Organspenderausweis bei sich tragen. Beispiel gefällig? Gestern in einem dunklen Waldstück, Radfahrer zum Glück auf der Gegenseite unterwegs, schwarzes Rad, schwarzes Trikot, schwarze Hose, mattschwarzer Helm, kein Licht. Erkennbar so ab ca. 10 - 15 m Entfernung. Ergebnis: Wäre nur noch mit Tarnfleck zu toppen gewesen.

Bist du sicher, dass du die Verkehrsregel "Fahren auf Sicht" eingehalten hast? Falls ja, dann ist das ja kein Problem und du warst langsam genug, als du ihn erkannt hast.

JFTR: ich fahre Auto und Rad und fahre bei beiden natürlich mit soviel Licht, wie es vorgeschrieben ist und beim Rad auch etwas mehr. Es ist mir also völlig klar, dass man als Radfahrer im Zweifelsfall lieber zu viel als zu wenig Licht hat. Aber die Argumentation "die Lichtverhältnisse waren zu schlecht um dich zu sehen, aber ich bin dennoch mit 100 km/h in dich hinein gebrettert" ist natürlich nicht stringent. Es gilt fahren auf Sicht und auf schmalen Strassen fahren auf halbe Sicht. Das scheint der gemeine Automobilist jedoch erfolgreich zu verdrängen, falls er die Regeln überhaupt kennt.

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