pewoo schrieb am 14.08.2024 20:52:
Es ist eine eine juristische Sache: Das Unternehmen darf in solchen Faellen keinen Freibrief fuer solche Forderungen geben.
Es ist in der Tat eine juristische Sache: Hersteller von Medikamenten und Impfstoffen sind im Falle von Nebenwirkungen gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht geht sogar so weit, dass hier zum Schutz des Patienten eine Beweislastumkehr gilt: Nicht der Patient muss beweisen, dass die Nebenwirkung von dem Medikament kommt, sondern der Hersteller muss beweisen, dass dem nicht so ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__84.html
Die Klauseln in den Verträgen, die die Hersteller von der Haftung entbunden haben, sind schlichtweg rechtswidrig und somit unwirksam.