Heisekucker schrieb am 24. Februar 2015 12:21
> Sie schrieben:
>
> "Und diese Terroristen haben MH-17 abgeschossen, ob nun aus
> Versehen oder mit voller Absicht ist dabei unerheblich."
>
> Mithin stellten Sie eine Tatsachenbehauptung auf und in dieser
> behauptee sie die UNERHEBLICHKEIT der Unterscheidung zwischen
> Absicht und Versehen.
Die MOTIVE sind (zunächst) tatsächlich unerheblich gegenüber der
Feststellung der Täterschaft. Alles der Reihe nach, bitte schön.
Sonst landen wir noch beim Schweizer Messer der VTler, der
berüchtigten Frage "cui bono?"
> Sie schrieben:
>
> "Und diese Terroristen haben MH-17 abgeschossen, ob nun aus
> Versehen oder mit voller Absicht ist dabei unerheblich."
>
> Mithin stellten Sie eine Tatsachenbehauptung auf und in dieser
> behauptee sie die UNERHEBLICHKEIT der Unterscheidung zwischen
> Absicht und Versehen.
Die MOTIVE sind (zunächst) tatsächlich unerheblich gegenüber der
Feststellung der Täterschaft. Alles der Reihe nach, bitte schön.
Sonst landen wir noch beim Schweizer Messer der VTler, der
berüchtigten Frage "cui bono?"