Heisekucker schrieb am 24. Februar 2015 11:30
> Mr. Denali schrieb am 24. Februar 2015 11:11
>
> > ob nun aus Versehen oder mit voller Absicht ist
> > dabei unerheblich.
>
> Man mag ja der Strafrechtsdogmatik so manches vorwerfen, aber das sie
> in diesem Bereich ein durchdachtes Begriffsgerüst errichtet hat, kann
> man ihr schlüssig begründet nicht zum Vorwurf machen.
>
> Aber Sie wollen nun allen Ernstes hinter die Unterscheidung
> Absicht/Fahrlässigkeit zurückfallen, dies ist das Zurückfallen
> hinter ein nur mühsam gezähmtes, im Kern immernoch barbarisches
> Strafregiment, und die vollends Zugellosmachung des Barbarentums,
> wenn zwischen Versehen und Absicht, nach IHNEN, kein Unterschied
> zu machen sei!?
>
Hallo? Wieder einmal Nebelkerzen werfend.
Hier geht es erst einmal darum aufzuklären, woher das BUK-System kam
und wer die Rakete abgeschossen hat. Da spielt die Absicht hinter dem
Abschuss erst einmal keine Rolle. Und damit meine ich den bewussten
Abschuss einer Zivilmaschine oder der Abschuss der Maschine, weil man
dachte, es ist ein Militärflugzeug.
Bei der darauf folgenden Verhandlung, am besten vor dem
internationalen Gerichtshof in Den Haag, dann allerdings schon.
> Mr. Denali schrieb am 24. Februar 2015 11:11
>
> > ob nun aus Versehen oder mit voller Absicht ist
> > dabei unerheblich.
>
> Man mag ja der Strafrechtsdogmatik so manches vorwerfen, aber das sie
> in diesem Bereich ein durchdachtes Begriffsgerüst errichtet hat, kann
> man ihr schlüssig begründet nicht zum Vorwurf machen.
>
> Aber Sie wollen nun allen Ernstes hinter die Unterscheidung
> Absicht/Fahrlässigkeit zurückfallen, dies ist das Zurückfallen
> hinter ein nur mühsam gezähmtes, im Kern immernoch barbarisches
> Strafregiment, und die vollends Zugellosmachung des Barbarentums,
> wenn zwischen Versehen und Absicht, nach IHNEN, kein Unterschied
> zu machen sei!?
>
Hallo? Wieder einmal Nebelkerzen werfend.
Hier geht es erst einmal darum aufzuklären, woher das BUK-System kam
und wer die Rakete abgeschossen hat. Da spielt die Absicht hinter dem
Abschuss erst einmal keine Rolle. Und damit meine ich den bewussten
Abschuss einer Zivilmaschine oder der Abschuss der Maschine, weil man
dachte, es ist ein Militärflugzeug.
Bei der darauf folgenden Verhandlung, am besten vor dem
internationalen Gerichtshof in Den Haag, dann allerdings schon.