ADie schrieb am 25. Februar 2015 08:32
> wird strafrechtlich wie Absicht bewertet.
>
> Bei so fetten Lücken solltest du dich hier nicht als Jurist
> aufspielen.
Womit bewiesen wäre, das Sie entweder lügen oder keine Ahnung vom
Thema haben, lesen Sie sich erstmal ins Thema ein, beginnend bei
1. Absicht/Dolus directus 1. Grades
2. Wissentlichkeitsvorsatz/Dolus directus 2. Grades
3. Bedingter Vorsatz/Dolus eventualis
Dann werden Sie sehr schnell merken, das das NICHT das Selbe ist,
sondern in den §§ des StGB sehr fein ausdifferenziert ist, wann
welche Vorsatzart vorzuliegen hat, wo Absicht vom Gesetz gefordert
ist, reicht eben bedingter Vorsatz NICHT aus!
Das ist ja nur noch peinlich, was Sie da schreiben!
> wird strafrechtlich wie Absicht bewertet.
>
> Bei so fetten Lücken solltest du dich hier nicht als Jurist
> aufspielen.
Womit bewiesen wäre, das Sie entweder lügen oder keine Ahnung vom
Thema haben, lesen Sie sich erstmal ins Thema ein, beginnend bei
1. Absicht/Dolus directus 1. Grades
2. Wissentlichkeitsvorsatz/Dolus directus 2. Grades
3. Bedingter Vorsatz/Dolus eventualis
Dann werden Sie sehr schnell merken, das das NICHT das Selbe ist,
sondern in den §§ des StGB sehr fein ausdifferenziert ist, wann
welche Vorsatzart vorzuliegen hat, wo Absicht vom Gesetz gefordert
ist, reicht eben bedingter Vorsatz NICHT aus!
Das ist ja nur noch peinlich, was Sie da schreiben!