Ein Verbot des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen hat aber auch ziemliche Nebenwirkungen.
Die nationalsozialistische Regierung führte 1933 das Reichserbhofgesetz ein, das verhindern sollte, daß landwirtschaftliche Höfe zum Spekulationsobjekt wurden, und den Verkauf der Höfe verbot.
Tatsächlich führte es dazu, daß Höfe keinen Kredit mehr erhielten, schließlich konnte der Kreditgeber bei Ausfall nicht auf den Hof zugreifen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reichserbhofgesetz
Eine ausführliche Kritik von 1946 findet sich im Archiv der Zeit:
https://www.zeit.de/1946/04/bodenrecht