Buttersäure schrieb am 03.01.2018 13:11:
Mit dem Baum haben Sie etwas verkehrt gemacht. Bei mir war es eine Pappel ca. 10 Meter hoch. Ich habe einen Gartenbaubetrieb angerufen und die haben die Pappel binnen 4 Stunden klein geschnippelt und abgefahren. Wäre kein Teleskopmast notwendig gewesen, dann hätte ich selber zur Kettensäge gegriffen. Das hat keinen interessiert, dabei ragten Äste - durch die Schräglage - weit über Fussweg und Straße (reine Anliegerstraße).
Hmm, die Gemeinde hat uns die Faellgenehmigung nur explizit
unter der Auflage erteilt Faellung nach September.
Ignoranz dieser Auflage zieht eine empfindliche Geldstrafe nach sich.
Wir hatten schon aehnliche Gerichtsverfahren mit der Gemeinde
zum Thema Baumfaellung.
PS: die Baumfaellfirma faellt nur unter Vorlage einer gueltigen
Faellgenehmigung der Gemeinde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.01.2018 13:15).