HansMaus schrieb am 03.01.2018 13:34:
Das wir uns daran halten wundert mich.
Ob sich an diese Festlegung "gehalten" wird ist ebenso umstritten, wie die genaue Bedeutung des Wortes "verlegen" im entsprechenden Artikel des 2+4-Vertrages. Wer mal die Reaktionen der Bundespolizei zu rein neugierigen Nachfragen auf die umsteigenden US-Soldaten am Flughafen Leipzig/Halle gesehen hat, weiß was ich meine ... die Russische Föderation hat jedenfalls mehrfach dagegen protestiert und sieht es als Vertragsverletzung (und dabei geht es nur um einen Kurzaufenthalt zum Flugzeugbetanken/-tausch und Essenfassen).