Unvorhandener Winzling schrieb am 18.02.2021 21:55:
An meinem Wohnort gab es am 12.Februar eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Einzige Änderung: Die Passagen zu Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen wurden gestrichen, alles andere, inklusive Geschäftsschließlungen, Maskenpflicht auf Parkplätzen: unverändert.
Ich habe darüber nachgedacht, aber ich kann einfach keine schlüssige Begründung dafür finden.
Wenn jemand im Forum den Sinn der oben beschriebenen Verordnungsänderung kennt, dann nur raus damit.
Ein gültiger Rechtsrahmen macht es Geschädigten (bspw Coronaopfern bzw ihren Angehörigen) leicht, einen Schadensersatz einzuklagen. Insbesondere, wenn bestehende Verordnungen mit Schutzcharakter nicht eingehalten wurden und dadurch ein Schaden entstanden ist. Groschen gefallen?