Herr Massow, lesen Sie doch bitte erst einmal den § 81 StGB. Dann hätten Sie sich nicht nur die Überschrift, sondern auch Ihren Beitrag sparen können.
„Hochverrat ist es auch bei Drohung mit Gewalt“ und "Die Gewalt-Drohung und -Anwendung kommt hier von der Staatsgewalt, der Polizei, die die verfassungsfeindlichen Gesetze durchsetzt.", so schreiben Sie.
Ja, dann sind also die Polizisten die Hochverräter? Können Sie eigentlich nicht ernsthaft glauben.
Nur geht es bei meiner "Frage" an den Herrn Captain Data nicht um die Polizei. Sondern darum, dass er 25(!) Jahre Haft für Merkel und andere fordert. Und da er doch so gerne vom "Rechtstaat" schreibt, wollte ich von ihm - und gerne auch von anderen, die ihm zustimmen- erfahren, aus welchem Gesetzt er das meint ableiten zu können und warum.
Ihr "die Polzei droht mit Gewalt" geht am Thema vorbei und ist für sich auch unsinnig.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Die Polizei unternimmt es nicht, "den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen" oder die "verfassungsmäßige Ordnung zu ändern".
Durch den Einsatz von Polizeigewalt wird nicht die "verfassungsmäßige Ordnung" verändert. Die Verfassung wird nicht mit Wasserwerfern oder Knüppeln geschrieben. Und das "Durchsetzen" von angeblich "verfassungsfeindlichen Gesetzen" ist etwas ganz anderes, als eine dem vorangehende (angebliche) Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung.
Um dies zu erkennen, braucht es keinen Juristen, sondern nur ein wenig Nachdenken.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.04.2021 17:40).