Captain Data schrieb am 18.04.2021 21:21:
Es ist eigentlich ein Unding. In einem Rechtstaat gibt es klare rechtliche Vorgaben...
Sie schwadronieren immer wieder von den "rechtlichen Vorgaben", aber offenkundig meinen Sie eher Ihren persönlichen "Rechtstaat".
Finden Sie es nicht selbst ein wenig verwirrend, dass Sie sich auf das GG und die Rechtsordnung berufen, um dann aber etwas ganz anderes zu proklamieren, als dort geschrieben steht?
Denn Sie fordern ja noch "25 Jahre Haft" für "Hoch- und Landesverrat". Und mit allem Respekt- glauben Sie bitte nicht alles, was Sie selber schreiben. Und informieren Sie sich doch erst einmal über Sachverhalte, bevor Sie diese sinnfrei referieren.
Hochverrat setzt Gewaltanwendung voraus – eine freie Abstimmung ist nicht ganz das Gleiche.
Und für Landesverrat braucht es ein Staatsgeheimnis, dass einer fremden Macht mitgeteilt wird. Dass der Strafrahmen in keinem Fall bei 25 Jahren liegt nur ganz nebenbei. Man könnte auch wissen, dass in Deutschland eine zeitige Freiheitsstrafe maximal15 Jahre beträgt; Sie wissen es augenscheinlich nicht.
Das sind die Fakten. Und was Sie daraus mit lautem Getöse machen, ist bestenfalls lächerlich.
PS: ich glaube, Sie meinen den Rechtsstaat