-walli- schrieb am 18.04.2021 23:01:
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Denn Sie fordern ja noch "25 Jahre Haft" für "Hoch- und Landesverrat". Und mit allem Respekt- glauben Sie bitte nicht alles, was Sie selber schreiben. Und informieren Sie sich doch erst einmal über Sachverhalte, bevor Sie diese sinnfrei referieren.
Hochverrat setzt Gewaltanwendung voraus – eine freie Abstimmung ist nicht ganz das Gleiche.
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Die Gewalt-Drohung und -Anwendung kommt hier von der Staatsgewalt, der Polizei, die die verfassungsfeindlichen Gesetze durchsetzt. Oder kommt da dann die Entschuldigung: "Ich habe nur Befehle erteilt"?
Was bleibt um festzustellen, dass es sich um Hochverrat handelt ist die Frage ob "die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung" geändert wird. Das werden Juristen schon so drehen, dass das nicht zutrifft, obwohl mindestens die Ausgangssperren eindeutig zu weit gehen.