Ansicht umschalten
Avatar von Stefan Massow
  • Stefan Massow

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2012

Re: Hochverrat ist es auch bei Drohung mit Gewalt

Aus meiner Sicht sehen Sie den Wald vor lauter Bäumen nicht. Aus meiner Sicht kann nur die Regierung Hochverrat begehen, ein normaler Bürger kann das praktisch nicht.

Teil der verfassungsmäßigen Ordnung ist es, dass die Menschen frei sind, sind treffen können mit wem sie wollen, und vor die Tür gehen können wann sie wollen. Diese verfassungsmäßige Ordnung wird durch Gewaltdrohung- und Anwendung der Polizei, im Auftrag der Politik, aufgehoben. Da muss ich meine Frage wiederholen, wollen die sich dann rausreden mit: "Ich habe nur Befehle erteilt"? Kann man das auch tun, wenn man einen Auftragsmörder bestellt? Die Politik wird hier die Polizei missbrauchen um ein verfassungsfeindliches Gesetz durchzusetzen..

Und ja, die Polizei macht sich bei der Durchsetzung mitschuldig, auch wenn es hierbei irrelevant ist, ob auch eine Schuld bei der Polizei liegt oder nicht. Die Polizisten sind Beamte, die einen Eid auf das Grundgesetz geschworen haben. Die Ausgangssperren sind eindeutig verfassungswidrig, und die Polizei müsste da, um den Eid einzuhalten, die Arbeit verweigern.

Die Maßnahme Ausgangssperren muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein, um die Pandemie einzudämmen um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Nicht eines dieser 3 Kriterien trifft zu, es müssen aber alle 3 zusammen zutreffen.

geeignet:
Werden durch die Ausgangssperren Kontakte unterbunden? Das ist noch nicht einmal im Gesetz vorgesehen, dass das passiert. Dadurch soll es der Polizei lediglich erleichtert werden die bestehenden Kontaktbeschränkungen durchzusetzen. Die Ausgangssperren an sich sind gar nicht die Maßnahme hier. Dazu kommen noch die "kleinen" Details, wie das deutlich verringerte Infektionsrisiko im Freien, oder dass Bewegung zum allgemeinen Gesundheitszustand beiträgt und somit auch der Corona-Abwehr dient.

erforderlich:
Gegenvorschlag: Die Anzahl der Intensivbetten erhöhen und sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Risikogruppen ergreifen, um deren Kontakte mit nicht Verwanden und nicht Freunden zu reduzieren. Sprich, selbst wenn sie wirken würden, gäbe es sinnvollere Alternativen zu den Ausgangssperren. Effektive Forschung in Medikamente wäre noch eine andere Maßnahme, die aber nicht kurzfristig greift, sprich das Versagen der Politik bisher in dem Gebiet verursacht den Zwang auf andere Maßnahmen zu setzen.

verhältnismäßig:
Wie bereits geschrieben, geht es bei den Ausgangssperren gar nicht um die Ausgangssperren selbst. Ob so etwas verhältnismäßig sein kann, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht, ist sehr fraglich.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten