Alle Materialien unterliegen einer Materialermüdung mit Haltbarkeits-/Sicherheitsdauer, und zwar nicht nur Autobahnbrücken sondern auch Atomkraftwerke und hier speziell die Schweißnähte. Hierzu liegen eindeutige Beurteilungen der Fachleute vor. Demnach soll die Grenze bereits erreicht sein. Angebliche Gutachten von selbstberufenen oder abhängigen Propangisten erkennen oftmals die Wirkungsweise und die Gefährlichkeit der freigesetzten Radiaktivität nicht. Die vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für die drei AKW liegt 13 Jahre zurück und ist nach 10 Jahren drei Jahre längst überfällig. Niemand käme auf die Idee ein Auto, das zum Verschrotten ausersehen ist und daher seit geraumer Zeit nicht mehr beim TÜV vorgeführt wurde, nochmals mit einem neuen Austauschmotor auszurüsten. Würde mit einem solchen Fahrzeug ein Verkehrsunfall verursacht, würde auch sicherlich kein Unfallgeschädigter aus Gnade oder Verständnis auf Schadensersatz verzichten. Aus Haftungsgründen werden die AKW-Betreiber wahrscheinlich von sich aus einen Weiterbetrieb über den festgelegten Stillungstermin hinaus ablehnen, es sei denn, das die Bundesrepublik die Haftungsverpflichtung nach den internationalen Bestimmungen übernehmen kann und dafür auch einspringt. Sicherlich werden aber bei einem Störfall mit radioativer Verseuchung die Anreihnerstaaten wie z. B. Östereich und Luxemburg, die den Betrieb von Atomkraftwerken wegen Sicherheitsbedenken und aus Wirtschaftlichkkeitsgründen rundum ablehnen, dies nicht klagelos hinnehmen.