Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 20.07.2022 10:57:
selbstverständlich kannst du als Privatperson dagegen klagen.
Nein kannst du als nicht Betroffener nicht! Du kannst nicht wegen angeblicher Lärmbelästigung, Feinstaubwerten oder was auch immer, wenn du nicht selbst maßgeblich davon betroffen bist.
Solange du nicht aus reinem Zufall ein Nachbar von mir bist, kannst du als Person für überhaupt nichts in meiner Straße klagen.