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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Re: Ich spende regelmäßig an die DUH

Norbert Münster schrieb am 20.07.2022 11:04:

Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 20.07.2022 10:57:

selbstverständlich kannst du als Privatperson dagegen klagen.

Nein kannst du als nicht Betroffener nicht! Du kannst nicht wegen angeblicher Lärmbelästigung, Feinstaubwerten oder was auch immer, wenn du nicht selbst maßgeblich davon betroffen bist.

Solange du nicht aus reinem Zufall ein Nachbar von mir bist, kannst du als Person für überhaupt nichts in meiner Straße klagen.

ja, insofern hast du natürlich recht. Betroffen musst du als Einzelkläger natürlich schon sein. Andererseits kann eben auch nicht jeder beliebige Verband in jeder beliebigen Angelegenheit das Verbandsklagerecht in Anspruch nehmen. Die müssen da auch eine Art Zweckbetroffenheit haben.

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