Paulest schrieb am 24.11.2022 13:55:
Zumal man laut Arbeitsschutzgesetz die FFP2-Maske nur 1,5 h aufhaben darf und dann 0,5 h Pause ohne Maske haben muss. Wie soll das denn funktionieren bei einer 6 stündigen Zugfahrt?
Böse Zungen munkeln, es wäre keine Arbeit mit dem Zug zu fahren, insofern greift das Arbeitsschutzgesetz nicht.
Die Logik hat in den letzten Jahren stark gelitten.