Genauso, wie bei den nur so genannten Rentenzuschüssen, die in Wirklichkeit nur einen Teil der versicherungsfremden Leistungen erstatten, wird die GKV auch nur zur Entlastung des Finanzhaushaltes herangezogen.
Ob das nun die u.a. ukrainischen Edelflüchtlinge sowie der Gesamtheit aller Hartz4-Bezieher sind - hier macht sich der Finanzminister einen schlanken Fuß: Die werden einfach pauschal gesetzl. versichert für 30,- €/Monat/Nase während bei freiwillig gesetzl. Versicherten eine untere Beitragsbemessungsgrenze gilt (~200,-€/Monat/Beitragspflichtiger) mit der Begründung dass die Kohle gebraucht würde. Diese ~170,- Differenz werden nicht etwa erstattet sondern aus dem Topf der gesetzl. Versicherten gespeist. Die armen Privatversicherten bleiben außen vor - wegen dem "Starke-Schultern-Prinzip" oder Solidargemeinschaft oder so...
Sollen sich doch die gesetzl. Versicherten um das (von Lauterbach initiierte, nicht funktionierende) Fallpauschalensystem und dessen Reparatur kümmern - die anderen bleiben wie immer außen vor!
Rainer